EIGENTUM BEI EHEENDE – DIESE OPTIONEN GIBT ES

Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Teilungsversteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie mehr Informationen... auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

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